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Wie bewerbe ich mich, um einer EU-Familie mit festem Status beizutreten?

– Nachfolgend finden Sie Informationen zur Familienerlaubnis, die von der Website der Regierung kopiert wurden: GOV.UK Familienerlaubnis nach dem EU Settlement Scheme: Treten Sie einem EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürger bei. Sie können eine Familienerlaubnis nach dem EU Settlement Scheme für die Einreise in das Vereinigte Königreich beantragen, wenn alle der folgenden Bedingungen zutreffen: Sie sind das berechtigte Familienmitglied eines EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürgers Schweizer Staatsbürger oder eine „Person aus Nordirland“ Ihre Familienbeziehung begann am 31. Dezember 2020 Ihr Familienmitglied lebte am 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich Ihr Familienmitglied befindet sich bereits im Vereinigten Königreich oder reist innerhalb von 6 Monaten mit Ihnen in das Vereinigte Königreich Ihre Bewerbung Zum EWR gehören die EU-Länder sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Kinder, die nach dem 31. Dezember 2020 geboren oder adoptiert wurden, können ebenfalls anspruchsberechtigt sein, wenn sie das Kind eines der folgenden Personen sind: eines EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürgers, eines Ehepartners oder Lebenspartners eines EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürgers. Berechtigte Familienangehörige Sie können Ihrem Mitglied beitreten: Ehegatte, Lebenspartner oder unverheirateter Partner Kind oder Enkelkind unter 21 Jahren unterhaltsberechtigtes Kind oder Enkelkind jeden Alters unterhaltsberechtigter Elternteil oder Großelternteil Dies schließt Familienmitglieder ein, die aufgrund einer Adoptionsanordnung adoptiert wurden, die im britischen Recht anerkannt ist. Ehegatten und Lebenspartner von Schweizer Staatsbürgern Wenn Sie mit einem berechtigten Schweizer Staatsbürger verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft mit ihm eingehen, gelten andere Regeln. Sie sind weiterhin berechtigt, wenn: Sie sich nach dem 31. Dezember 2020 verlobt oder eine Partnerschaft geschlossen haben, Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch zusammen sind, wem Sie beitreten können. Die Person, der Sie beitreten möchten, muss eine der folgenden Personen sein: ein EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehöriger Staatsbürger: eine Person aus Nordirland; jemand, der als EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürger im Vereinigten Königreich lebte, bevor er auch die britische Staatsbürgerschaft erhielt; ein EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürger, der von der Einwanderungskontrolle befreit ist; ein EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürger, der regelmäßig zur Arbeit reist im Vereinigten Königreich, aber außerhalb des Vereinigten Königreichs lebt (auch bekannt als „Grenzgänger“), ein britischer Staatsbürger, der auch die doppelte EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit besitzt und sich vor dem 16. Juli 2012 im Vereinigten Königreich niedergelassen hat, ohne von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen (auch „Grenzgänger“) bekannt als „McCarthy“-Fall) Ihr Familienmitglied muss die Zulassungskriterien für das EU Settlement Scheme erfüllen, auch wenn es keinen Antrag gestellt hat oder keinen Antrag stellen kann. Das bedeutet, dass sie: zum 31. Dezember 2020 ihren Wohnsitz im Vereinigten Königreich hatten, eine Vorstrafenüberprüfung bestanden haben. Wenn Sie einer Person aus Nordirland nachziehen. Um eine berechtigte Person aus Nordirland zu sein, muss die Person, der Sie nachziehen, in Nordirland geboren sein Irland besitzen die britische, irische oder die doppelte britische und irische Staatsbürgerschaft. Zum Zeitpunkt der Geburt Ihres Familienmitglieds muss einer der Elternteile Folgendes gewesen sein: ein britischer Staatsbürger, ein irischer Staatsbürger, ein doppelter britischer und irischer Staatsbürger, der berechtigt ist, ohne Einschränkungen in Nordirland zu leben ihre Aufenthaltsdauer. Wenn Sie einem EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürger beitreten, der im Vereinigten Königreich gelebt hat, bevor er die britische Staatsbürgerschaft erhielt, muss die Person, der Sie beitreten, anspruchsberechtigt sein: EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürger sein und nach einer Berufstätigkeit oder einem Studium eingebürgerter britischer Staatsbürger geworden sein oder sich im Vereinigten Königreich selbstständig zu machen. Wenn Sie als EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürger einreisen, der von der Einwanderungskontrolle befreit ist. Die Person, der Sie beitreten, muss ein EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürger sein, der von der Einwanderungskontrolle ausgenommen ist. Dies ist nicht möglich ein britischer Staatsbürger. Wenn Sie einem Grenzgänger nachziehen Die Person, der Sie nachziehen, muss: EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürger sein, bis zum 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich als Arbeitnehmer oder Selbstständiger gearbeitet haben und ihren Hauptwohnsitz in einem anderen Land haben nicht das Vereinigte Königreich sind seit dem 1. Januar 2021 ununterbrochen Grenzgänger. Sie können nicht auch britischer Staatsbürger sein. Dokumente, die Sie vorlegen müssen: Sie müssen Folgendes vorlegen: einen gültigen Reisepass, einen Nachweis Ihrer Beziehung zu Ihrem EWR-Familienmitglied, zum Beispiel eine Heiratsurkunde, eine Lebenspartnerschaftsurkunde oder eine Geburtsurkunde. Sie können anstelle Ihres Reisepasses einen gültigen Personalausweis vorlegen, wenn Sie ein Staatsangehöriger sind EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürger. Wenn das Familienmitglied mit EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit, dem Sie beitreten, einen Antrag beim EU Settlement Scheme gestellt hat, müssen Sie dessen Antragsnummer angeben. Wenn sie sich nicht für das EU Settlement Scheme beworben haben, müssen Sie Folgendes vorlegen: ihren gültigen EU-, EWR- oder Schweizer Reisepass oder Personalausweis. Sie müssen nachweisen, dass sie für das EU Settlement Scheme berechtigt wären, wenn sie einen Antrag gestellt hätten die übrigen Zulassungskriterien für das EU Settlement Scheme auch dann erfüllen, wenn sie sich nicht bewerben können – beispielsweise wenn sie sowohl die britische als auch die EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen. Nachweis, wenn Sie Ehegatte oder Lebenspartner sind Wenn Sie Ehegatte oder Lebenspartner sind, müssen Sie bis zum 31. Dezember 2020 nachweisen, dass Sie verlobt waren oder eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind. Dazu müssen Sie Folgendes vorlegen: eine Heiratsurkunde oder eine Lebenspartnerschaftsurkunde ein nach den EWR-Vorschriften ausgestelltes Dokument als Ehegatte oder Lebenspartner eines EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürgers – zum Beispiel eine Familienerlaubnis oder Aufenthaltskarte Wenn Sie verheiratet sind für oder in einer Lebenspartnerschaft mit einem Schweizer Staatsbürger, der bis zum 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich ansässig war, gelten andere Regeln. Anspruchsberechtigt sind Sie möglicherweise, wenn Sie vor dem 1. Januar 2026 geheiratet oder eine Partnerschaft eingegangen sind und die Beziehung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch besteht. Nachweis, wenn Sie ein unverheirateter Partner sind. Wenn Sie ein unverheirateter Partner sind, müssen Sie bis zum 31. Dezember 2020 einen Nachweis erbringen, dass Sie in einer langfristigen Beziehung waren. Dies bedeutet in der Regel, dass Sie nachweisen, dass Sie seit zwei Jahren zusammenleben. Zu den Beweisen können gehören: Kontoauszüge, Rechnungen von Versorgungsunternehmen oder offizielle Korrespondenz, aus der hervorgeht, dass Sie und Ihr Partner an derselben Adresse sind, Dokumente, aus denen die gemeinsamen Finanzen hervorgehen, wie eine Steuererklärung, Geburtsurkunden oder Sorgerechtsvereinbarungen, aus denen hervorgeht, dass Sie während des Zusammenlebens gemeinsam für die Kinder verantwortlich waren. Das gilt auch Sie müssen den Nachweis erbringen, dass Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch zusammen sind, wenn Sie vor dem 1. Januar 2021 im Vereinigten Königreich wohnhaft waren; den Nachweis, dass Sie während dieser Zeit Ihren rechtmäßigen Wohnsitz hatten; den Nachweis, ob Sie ein unterhaltsberechtigtes Kind, Enkelkind, Elternteil oder Großelternteil sind. Sie Sie müssen einen Nachweis vorlegen, dass Sie mit Ihrem EU-, EWR- oder Schweizer Familienmitglied verwandt sind, beispielsweise eine Geburtsurkunde. Sie müssen auch nachweisen, dass Sie von ihnen unterhaltsberechtigt sind, wenn: Sie über 21 Jahre alt sind und ein unterhaltsberechtigtes Kind oder Enkelkind Ihres Familienmitglieds sind. Ihr Familienmitglied unter 18 Jahre alt ist und Sie dessen unterhaltsberechtigter Elternteil oder Großelternteil sind. Beispiele für die Beweise, die Sie haben Folgendes können Sie vorlegen: Kontoauszüge oder Geldüberweisungen, aus denen hervorgeht, dass Sie finanziell auf sie angewiesen sind. Beweise dafür, dass Sie bei der Gesundheitsversorgung auf sie angewiesen sind, beispielsweise ein Brief eines Krankenhausberaters. Wenn Sie ein unterhaltsberechtigter Elternteil oder Großelternteil sind, müssen Sie keinen Nachweis vorlegen Unterhaltspflicht, wenn Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder unverheirateter Partner erfolgreich Folgendes beantragt hat: eine Familienerlaubnis des EU Settlement Scheme, das EU Settlement Scheme als unterhaltsberechtigter Elternteil Ihres EWR-Familienmitglieds. Nachweis, ob Sie das Familienmitglied einer Person aus Nordirland sind. Sie Sie müssen eine Geburtsurkunde oder einen Reisepass vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Ihr Familienmitglied in Nordirland geboren wurde. Wenn sie allein die irische Staatsbürgerschaft besitzen, müssen Sie ihr Original des Reisepasses oder Personalausweises vorlegen, keine Kopie. Sie müssen außerdem den Nachweis erbringen, dass zum Zeitpunkt der Geburt Ihres Familienmitglieds ein Elternteil ein britischer Staatsbürger, ein irischer Staatsbürger, ein britischer und irischer Doppelstaatsbürger war, der berechtigt war, in Nordirland ohne Einschränkung seiner Aufenthaltsdauer zu wohnen. Nachweise, wenn Sie schließen sich einer Person an, die von der Einwanderungskontrolle ausgenommen ist. Sie müssen Nachweise vorlegen, aus denen hervorgeht, dass sie von der Einwanderungskontrolle ausgenommen ist, zum Beispiel ein Schreiben eines britischen oder Außenministeriums, dass sie die anderen Zulassungskriterien für die EU erfüllen würde Vergleichssystem, wenn sie vor dem 1. Juli 2021 einen Antrag gestellt haben (auch wenn sie diesen eigentlich nicht beantragen können). Nachweis, wenn Sie einem Grenzgänger nachziehen. Sie müssen dessen Grenzgängererlaubnis oder einen Nachweis vorlegen, der belegt, dass ihm in diesem Fall eine solche ausgestellt würde sie haben sich beworben. Nachweis, wenn Sie einer Person mit doppelter Staatsbürgerschaft nachziehen. Sie müssen Nachweise vorlegen, aus denen hervorgeht, dass Ihr Familienmitglied britischer Staatsbürger ist – zum Beispiel eine Kopie seines Reisepasses. Er würde die anderen Zulassungskriterien für das EU Settlement Scheme erfüllen, wenn Sie haben vor dem 1. Juli 2021 einen Antrag gestellt, obwohl sie keinen Antrag stellen können. Wenn Sie den Antrag mit der Begründung stellen, dass sich Ihr Familienmitglied vor dem 16. Juli 2012 im Vereinigten Königreich niedergelassen hat, ohne von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht zu haben (auch als „McCarthy“-Fall bekannt). ), müssen Sie nachweisen, dass Sie am 16. Juli 2012 entweder: ein Recht auf dauerhaften Aufenthalt im Vereinigten Königreich hatten, ein Dokument, das gemäß den EWR-Bestimmungen ausgestellt wurde, zum Beispiel eine Aufenthaltskarte, eine Familienerlaubnis nach dem EU Settlement Scheme beantragen, die Sie online beantragen müssen eine Familienerlaubnis nach dem EU-Vergleichssystem. Um sich zu bewerben, müssen Sie sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden.