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Coronavirus-Leitfaden für Mitarbeiter

Zu Hause bleiben

Wenn Sie Symptome einer Coronavirus-Infektion haben (COVID-19), egal wie mild, bleiben Sie zu Hause und verlassen Sie Ihr Haus 7 Tage lang nach Beginn Ihrer Symptome nicht. Wenn Sie mit anderen zusammenleben und der erste im Haushalt ist, der Symptome des Coronavirus aufweist, müssen Sie 7 Tage zu Hause bleiben, alle anderen Haushaltsmitglieder, die gesund bleiben, müssen jedoch zu Hause bleiben und dürfen das Haus 14 Tage lang nicht verlassen. Die 14-tägige Frist beginnt mit dem Tag, an dem die erste Person im Haus erkrankt ist. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden zum Bleiben zu Hause.

Krankengeld

Sie können das gesetzliche Krankengeld von 94.25 £ pro Woche erhalten (SSP), wenn Sie zu krank zum Arbeiten sind. Die Zahlung erfolgt durch Ihren Arbeitgeber für bis zu 28 Wochen. Wenn Sie deswegen zu Hause bleiben COVID-19 Sie können jetzt einen Anspruch geltend machen SSP. Hierzu zählen auch Personen, die Personen im selben Haushalt pflegen und denen daher eine Haushaltsquarantäne empfohlen wird. Um Ihren Anspruch auf Krankengeld zu prüfen, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber sprechen und ihn aufsuchen Gesetzliches Krankengeld (SSP) Seite um mehr zu erfahren.

SSP Start-Datum

Wir erlassen Gesetze dafür SSP Wird ab dem 1. und nicht ab dem 4. Tag Ihrer Abwesenheit von der Arbeit gezahlt, wenn Sie krankheitsbedingt von der Arbeit abwesend sind oder aus diesem Grund zu Hause bleiben müssen COVID-19. Nach der Verabschiedung des Gesetzes gilt dies rückwirkend ab dem 13. März. Sie sollten mit Ihrem Arbeitgeber sprechen, wenn Sie dazu berechtigt sind SSP und Anspruch geltend machen müssen.

Krankheitsnachweis

Wenn Sie COVID-19 oder Ihnen empfohlen wird, zu Hause zu bleiben, können Sie bei einem Besuch eine „Isolationsbescheinigung“ erhalten NHS 111 online, anstatt einen Arzt aufzusuchen. Für COVID-19 In einigen Fällen ersetzt dies die übliche Notwendigkeit, nach sieben Tagen krankheitsbedingter Abwesenheit eine „Fitnessbescheinigung“ (manchmal auch „Krankmeldung“ genannt) vorzulegen.

Wenn Sie selbstständig sind oder keinen Anspruch darauf haben SSP

Wenn Sie keinen Anspruch darauf haben SSP – zum Beispiel, wenn Sie selbstständig sind oder unter der unteren Einkommensgrenze von 118 £ pro Woche verdienen – und das ist der Fall COVID-19 oder Ihnen geraten wird, zu Hause zu bleiben, können Sie jetzt leichter einen Anspruch geltend machen Universal Credit oder neuer Stil Beschäftigungs-und Unterstützungsbeihilfe. Wenn Sie Anspruch auf Beschäftigungs- und Unterstützungsbeihilfe im neuen Stil haben, wird diese nun ab dem ersten Tag der Krankheit gezahlt, und nicht erst ab dem achten Tag, wenn Sie krank sind COVID-19 oder es wird empfohlen, zu Hause zu bleiben.

Beurlaubte Arbeiter

Wenn Ihr Arbeitgeber die Personalkosten aufgrund von nicht decken kann COVID-19können sie in der Lage sein Erhalten Sie Unterstützung, um einen Teil Ihres Lohns weiterzahlen zu können, um Redundanzen zu vermeiden. Wenn Ihr Arbeitgeber beabsichtigt, das Coronavirus Job Retention Scheme in Anspruch zu nehmen, wird er mit Ihnen die Einstufung als beurlaubter Arbeitnehmer besprechen. Dies würde bedeuten, dass Sie auf der Gehaltsliste Ihres Arbeitgebers bleiben und nicht entlassen werden. Um sich für dieses Programm zu qualifizieren, sollten Sie während Ihres Urlaubs keine Arbeit für sie verrichten. Dadurch kann Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss von bis zu 80 % Ihres Lohns für alle Arbeitskosten beantragen, bis zu einer Obergrenze von 2,500 £ pro Monat. Sie bleiben während der Beurlaubung weiterhin beschäftigt. Ihr Arbeitgeber könnte die Differenz zwischen dieser Zahlung und Ihrem Gehalt finanzieren, muss dies aber nicht. Wenn Ihr Gehalt aufgrund dieser Änderungen gekürzt wird, kann es sein, dass Sie davon betroffen sind Anspruch auf Unterstützung durch das Sozialsystem haben, einschließlich Universalkredit. Wir beabsichtigen, dass das Coronavirus Job Retention Scheme ab dem 3. März 1 mindestens drei Monate lang läuft, bei Bedarf jedoch verlängert wird.

Inanspruchnahme von Leistungen

Unabhängig davon, ob Sie derzeit erwerbstätig oder arbeitslos sind, ob Sie über ein geringes Einkommen verfügen und von den wirtschaftlichen Auswirkungen betroffen sind COVID-19, haben Sie Zugang zum gesamten Spektrum des Sozialsystems, einschließlich Universal Credit. Ab dem 6. April erhöhen wir den Standardfreibetrag im Universal Credit und das Grundelement im Working Tax Credit für ein Jahr. Beide werden zusätzlich zur geplanten jährlichen Erhöhung um 1 £ pro Woche erhöht. Dies gilt für alle neuen und bestehenden Universal Credit-Antragsteller sowie für bestehende Working Tax Credit-Antragsteller.

Wenn Sie COVID-19 oder bleiben zu Hause

Sie können jetzt Anspruch auf Universalkredit erhebenund können bei Bedarf Vorauszahlungen in Anspruch nehmen, ohne dass ein Jobcenter aufgesucht werden muss.

Wenn Sie selbstständig sind

Du kannst Anspruch auf Universalkredit erheben, sofern Sie die üblichen Zulassungskriterien erfüllen. Um Sie bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Ausbruchs zu unterstützen und es Ihnen zu ermöglichen, die Regierungsanweisungen zur Selbstisolation und sozialen Distanzierung zu befolgen, werden die Anforderungen an die Mindesteinkommensuntergrenze ab dem 6. April vorübergehend gelockert. Diese Änderung gilt für alle Universal Credit-Antragsteller und gilt für die Dauer des Ausbruchs. Neue Antragsteller müssen nicht zum Arbeitsamt gehen, um ihre Erwerbstätigkeit nachzuweisen.

Unterstützung bei den Mietkosten

Sie sollten Überprüfen Sie Ihre Berechtigung für Universal Credit, das für Menschen in und ohne Arbeit verfügbar ist. Die Finanzierung der Mietkosten erfolgt über Universal Credit. Ab April erhöhen wir die Sätze der örtlichen Wohnbeihilfe auf das 30. Perzentil der Marktmieten. Dies gilt für alle privaten Mieter, die neue oder bestehende Anspruchsberechtigte für das Universal Credit Housing Element sind, sowie für bestehende Anspruchsberechtigte auf Wohngeld. Informationsquelle: Gov.uk